Ausbildung - Motorradfahrschule Frank Dopf, Karlsruhe

Direkt zum Seiteninhalt
Ausbildung

Da wir selbst alle begeisterte Motorradfahrer sind, bieten wir Dir mit unserer Erfahrung eine kompetente Ausbildung. Im Jahr 2022/23 haben wir mehr als 200 Biker und Bikerinnen in den unterschiedlichsten Fahrerlaubnisklassen mit Erfolg ans Ziel gebracht.

Fahrschule easy4rider, Frank Dopf, Karlsruhe



Schlüsselzahl B196

Voraussetzung:
Mindestens 25 Jahre & 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Theorieschulung:
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Praxisschulung:
5 x 90 Minuten praktischer Unterricht

Dein Vorteil:
OHNE PRÜFUNG erhältst Du die Schlüsselzahl 196 zum Führen eines Kraftrads mit max. 125 ccm und 15 PS in Deutschland. Die Bescheinigung hierfür bekommst Du von uns!


Du kannst die Fahrerschulung B 196 bei uns auch auf einem Automatikroller NMAX125 machen!

Roller, Fahrschule easy4rider, Frank Dopf Karlsruhe


Wähle Deinen Motorrad-Führerschein



Motorradausbildung Klasse A (Motorrad - Mindestalter 24)
Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen. Für Personen unter 24 Jahren ist die Fahrerlaubnis in den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb beschränkt auf Krafträder. Personen ab 24 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. Seit 19.01.2013: KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW


Motorradausbildung Klasse A2 (Motorrad - Mindestalter 18)
Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf (nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung). Seit 19.01.2013, Krafträder bis 35 kW. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.


Motorradausbildung Klasse A1 (Leichtkraftrad - Mindestalter 16)
Den "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an. Seit 19.01.2013, LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW


Motorradausbildung Klasse AM (Roller - Mindestalter 15)
Hier besteht zwar eine Beschränkung auf 50 bzw. 45 km/h, aber dennoch bist Du als Jugendlicher mobil. Ideal für alle Fahrten innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Seit 19.01.2013, ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)


Mofa-Kurse (Mindestalter 15)
Seit 19.01.2013, Mofa, einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor




 




Motorradfahrschule Frank Dopf  |  Ebertstraße 16a  |  76137 Karlsruhe |  Zentralruf: 0721 - 68 07 73 55
Zurück zum Seiteninhalt